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Künstler sind Unternehmer

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe (KSA) wird voraussichtlich das Thema bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung aller Unternehmen. Denn jedes Unternehmen, das die Leistung bestimmter Berufsgruppen (Künstler und Publizisten, zur Definition siehe: www.kuenstlersozialkasse.de) in Anspruch nimmt, muss bei Vorliegen nur weniger Voraussetzungen eine Abgabe, nämlich die rd. 5%ige Künstlersozialabgebe, zahlen.

Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen zu den abgabepflichtigen Unternehmen gehört. Falls ja, gestalten wir mit Ihnen Ihre abgabepflichtigen Aktivitäten möglichst günstig und helfen Ihnen bei der Anmeldung der abgabepflichtigen Entgelte (denn lange nicht alle Honorare sind KSA-pflichtig).

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